All-Inclusive

Leistungen

Kommunikation mit Behörden & Ämtern

Die Lizenz wird bei der Genehmigungsbehörde des Bundeslandes beantragt, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat.

Hierzu werden Dokumente und Nachweise benötigt.

Wir teilen Ihnen mit, welche Dokumente Sie benötigen und leiten diese an die entsprechenden Behörden für Sie weiter. 

Beantragung Erlaubnis & EU-Lizenz

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre  gilt seit dem 21. Mai 2022 die Erlaubnispflicht schon für Fahrzeuge über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Wir helfen Ihnen, die passende Lizenz schnell & unkompliziert zu erhalten. 

Externe Verkehrsleitung

Ein externer Verkehrsleiter übernimmt für Transportunternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Verkehrsleiters, ohne direkt im Unternehmen angestellt zu sein. Der Verkehrsleiter muss gemäß der Verordnung (EG) 1071/2009 über die Bescheinigung der fachliche Eignung für den Güterkraftverkehr verfügen.

Wir weisen die fachliche Eignung dauerhaft für Sie nach, sodass Sie Ihr Unternehmen auch ohne eigene Bescheinigung selbständig führen dürfen.